TASK

Sozialer Trainingskurs für straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene

Ein Sozialer Trainingskurs (STK) für Jugendhilfe im Strafverfahren/Bewährungshilfe ist eine ambulante Maßnahme für junge Straftäter:innen von 14 – 21 Jahren nach dem Jugendgerichtsgesetz [§ 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG]. Diese kann vom Gericht als Auflage ausgesprochen werden und stellt eine Alternative zu einer Haftstrafe im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes dar.

Bei Jugendstrafen auf Bewährung kann der STK als Bewährungsauflage angeordnet werden.

Ebenso kann der STK für noch nicht straffällig, aber polizeilich auffällig gewordene Jugendliche als präventive Hilfe eingesetzt werden, wenn das Jugendamt oder die Jugendgerichtshilfe den Kurs für die Entwicklung des Jugendlichen für geeignet und notwendig hält [§ 29 SGB VIII].

Unsere Sozialen Trainingskurse helfen jungen Menschen, ihre Straftat zu verstehen, Verantwortung dafür zu übernehmen und die Folgen ihres Handelns zu erkennen. Dabei werden soziale Kompetenzen wie Empathie, Impulskontrolle und Konfliktfähigkeit gezielt gestärkt. Ziel ist es, Rückfällen vorzubeugen und die Jugendlichen zu ermutigen, künftig konstruktive Wege im Umgang mit Herausforderungen zu finden. Die Kurse schaffen einen Raum für ehrliche Auseinandersetzung – konfrontativ, aber stets respektvoll und lösungsorientiert.

  • T – transparent
  • A – authentisch
  • S – systemisch
  • K – konfrontativ

Ansprechperson

Madeleine Geraths
Leitung Kinder- und Jugendhilfe, Dipl. Sozialpädagogin, Dipl. Sozialarbeiterin, systemische Familientherapeutin (DGSF), systemische Beraterin (DGSF), systemische Antigewalttrainerin, Traumapädagogin
Titelbild: Bild mit ChatGPT erstellt