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Verfahrensberatung UMG

Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Manche Kinder und Jugendliche müssen ohne ihre Eltern aus ihrer Heimat flüchten. Sie kommen somit als unbegleitete, minderjährige Geflüchtete (umG) zu uns nach Deutschland. In der Verfahrensberatung umG unterstützen wir diese Kinder und Jugendlichen, sowie ihre Bezugspersonen und zugehörige Einrichtungen zu allen Fragen des Asylverfahrens.

Unser Angebot umfasst:

  • Wir vermitteln verständlich und altersgerecht das Asylverfahren und beraten individuell zu allen Fragen zum Verfahren.
  • Wir besprechen weitere Möglichkeiten zur Sicherung des Aufenthalts in Deutschland – passend zur aktuellen Gesetzeslage.
  • Wir arbeiten mit den Kindern und Jugendlichen die Fluchtgründe auf.
  • Gemeinsam mit den Vormündern oder weiteren Bezugspersonen bereiten wir den Asylantrag bzw. andere Anträge zur Aufenthaltserlaubnis vor.
  • Bei einer Ablehnung des Asylantrags schauen wir gemeinsam nach weiteren Handlungsmöglichkeiten und entwickeln weitere Zukunftsperspektiven.
  • Wir beraten die Mitarbeitenden der Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen, Clearingstellen und Schulen zu den Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und unterstützen sie bei ihrer Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen.

Die Beratung ist individuell, einzelfallbezogen, unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Erreichbarkeit und Termin­vereinbarung
  • Montag bis Freitag 10:00 – 13:00 Uhr (außerhalb der Sprechstunde nach Vereinbarung)

Ansprechperson

Dzana Wallmeier-Vajraca
Dipl. Juristin, Dipl. Sozialpädagogin, Datenschutz­koordinatorin, IT-Sicherheits­beauftragte, Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte, UMG – Verfahrens­beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Die Verfahrensberatung UMG wird gefördert durch:
Logo: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Titelbild: Ahmed Akacha (pexels)