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Housing First

Wohnen ist ein Menschenrecht

Housing First richtet sich an wohnungslose Menschen, die seit mindestens einem Jahr ohne festen Wohnsitz sind oder im bestehenden Hilfesystem bisher nicht erreicht wurden – oft aufgrund vielfältiger Problemlagen. Sie gelten als dauerhaft vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen und haben bislang keine Hilfen zur sozialen Teilhabe nach § 67 ff. SGB XII in Anspruch genommen.

Das Ziel: möglichst schnell in eine eigene, dauerhafte Wohnung zu ziehen – ohne Vorbedingungen – und dabei begleitende Hilfen freiwillig zu nutzen. Vor diesem Hintergrund hat der SKM elf Wohnungen erworben, die im Rahmen des Housing First-Projekts an Teilnehmende vermietet werden.

Wer kann teilnehmen?

Grundsätzlich kann sich jeder wohnungslose Mensch, der zur Zielgruppe gehört, für das Projekt bewerben – telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Kontakt. Auch Dienste der Wohnungslosenhilfe oder andere Institutionen können Interessierte an uns vermitteln.

Wie läuft die Aufnahme ab?

Nach einer ersten Prüfung, ob die Person zur Zielgruppe gehört, laden wir zu einem Informations- und Kennenlerngespräch ein. Dabei:

  • stellen wir die Rahmenbedingungen des Projekts vor,

  • klären gemeinsam, ob persönliche und formale Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind,

  • prüfen mögliche Ausschlusskriterien,

  • und besprechen das weitere Vorgehen.

Anschließend entscheiden beide Seiten über eine Teilnahme. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen – als Grundlage für das gemeinsame Arbeiten im Projekt.

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Titelbild: Mart Production (pexels)