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Housing First

Wohnen ist ein Menschenrecht

Housing First ist ein Angebot an wohnungslose Menschen, die mindestens ein Jahr wohnungslos sind oder im bestehenden Hilfesystem nicht erreicht werden und dazu vielfache Problemlagen aufweisen. Sie sind vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen und haben zuvor keine Hilfen nach § 67 ff. SGB 12, also Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, in Anspruch genommen. Das Ziel ist möglichst schnell in einen eigenen und dauerhaften Wohnraum zu ziehen und wohnbegleitende Hilfen zu nutzen. Der SKM hat vor diesem Hintergrund insgesamt 11 Wohnungen gekauft und vermietet diese an Nutzer des Housing First Programms.

Jeder wohnungslose Mensch kann sich für die Teilnahme am Projekt bewerben. Dies kann an uns telefonisch, per Mail oder persönlich erfolgen.

Ebenso können die Menschen über Dienste der Wohnungslosenhilfe oder andere Institutionen an uns vermittelt werden.

Nachdem wir überprüft haben, dass der Mensch zur Zielgruppe gehört, werden die Interessent:innen zu einem Informations- und Kennenlerngespräch eingeladen. Hierbei

  • stellen wir die Rahmenbedingungen des Angebots vor.
  • klären wir, ob die persönlichen und formalen Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
  • prüfen wir, ob Ausschlusskriterien vorliegen.
  • vereinbaren wir gemeinsam das weitere Verfahren.

Danach treffen beide Seiten die Entscheidung über eine Teilnahme am Projekt. Bei positiver Entscheidung wird die Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Projekt abgeschlossen.

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