
Aufgrund von Erkrankung und/oder Behinderung kann jeder Mensch in die Lage kommen, sich nicht mehr eigenständig um seine Angelegenheiten kümmern zu können. In diesen Fällen kann eine rechtliche Betreuung sinnvoll sein. Es gibt hier keine Entmündigung mehr - dies garantiert seit 1992 das eingeführte Betreuungsgesetz. Im Fokus der Betreuung steht der Wille des Betreuten. Dabei darf der Betreuer nur die Angelegenheiten übernehmen, die der Betreute nicht eigenständig regeln kann.
In unserem Betreuungsverein führen unsere qualifizierten Sozialarbeiter:innen zum einen die rechtliche Betreuung von Klient:innen und zum anderen beraten und unterstützen Sie ehrenamtliche (meist familiäre) rechtliche Betreuer:innen in ihren Aufgaben.
Erreichbarkeit und Terminvereinbarung

Rechtliche Betreuung
Eine betroffene Person kann selbst eine rechtliche Betreuung beantragen oder diese wird durch Dritte angeregt. Ob und in welchem Ausmaß eine rechtliche Betreuung angemessen ist, wird durch die Betreuungsbehörde und das zuständige Amtsgericht geprüft.
Um die Selbstbestimmung so gut wie möglich zu wahren, gibt es genau definierte Aufgabenkreise, in denen der Betreuer agieren darf.
Typische Beispiele für Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- behördliche Angelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- ...und vieles mehr
Gibt es im persönlichen, familiären Umfeld niemanden, der die rechtliche Betreuung ehrenamtlich übernimmt, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes oder an die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt.

Ehrenamtliche Betreuung
Ist eine rechtliche Betreuung notwendig, wird von der Betreuungsbehörde und vom Amtsgericht zunächst im Kreis der Familie nach einer geeigneten Person gesucht.
Oft ist es möglich, dass eine nahestehende Person die rechtliche Betreuung übernimmt.
An dieser Stelle stehen die ehrenamtlichen Betreuer:innen erstmal vor vielen Herausforderungen und Fragen. Sie sind jedoch nicht auf sich alleine gestellt, denn als ehrenamtlicher Betreuer haben Sie einen Anspruch auf kostenlose und qualifizierte Unterstützung durch unseren Betreuungsverein.
Wir unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Betreuung, wie zum Beispiel:
- Beim Schaffen eines Überblicks von Unterlagen
- Beim Stellen von Anträgen oder Kommunikation mit den Ämtern
- Beim Beantragen der Aufwandspauschale für Betreuer:innen
- Beim Aufklären bezüglich des Betreuungsrechtes
- Beim Vernetzen mit anderen ehrenamtlichen Betreuer:innen
Sie haben Fragen rund um die von Ihnen geführte Betreuung oder benötigen konkrete Hilfe? Wenden Sie sich direkt an uns:
Ihre Ansprechpartnerinnen
Wir sind Montags bis Freitags von circa 9 – 13 Uhr persönlich erreichbar. Darüber hinaus können Sie uns jederzeit telefonisch eine Sprachmitteilung hinterlassen, eine Mail schreiben oder ein Fax senden.
Für rechtliche Betreuungen ist unser gesamtes Team ansprechbar. Ehrenamtliche Betreuer:innen dürfen sich an Frau Schlangen-Heimann, Frau Busch oder Frau Greiß wenden.
Offene Sprechstunde für unsere Klient:innen:
Dienstags, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr (außerhalb der Sprechstunde nur nach Vereinbarung)





